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#20 Der Fall Kika-Leiner: Was hat die Signa-Gruppe geleistet? / Der Fall Kurz: Ein Vorhabensbericht auf Reisen
I. Der Fall Kika-Leiner. Vor fünf Jahren übernahm die Signa-Gruppe von René Benko eine Möbelhandelskette, die damals praktisch pleite war. Eben hat er sie abgegeben und mittlerweile ist Kika-Leiner pleite.Aber wollte Signa den Laden nicht eigentlich sanieren? Was ist da in den vergangenen fünf Jahren passiert? Wie viel Geld hat Signa in Kika-Leiner hineingesteckt und wie viel wieder herausgezogen? Eine Spurensuche.II. Der Fall Kurz. Ende des Vorjahres hat die WKStA ihre Ermittlungen gegen Sebastian Kurz und zwei weitere Beschuldigte wegen mutmaßlicher Falschaussagen im "Ibiza"-Untersuchungsausschuss abgeschlossen. Ein Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft liegt seit Monaten unerledigt im Justizministerium. Ich habe dazu folgende Fragen an das Justizministerium gerichtet:+ Seit wann liegt der Vorhabensbericht der WKStA in der Causa Kurz/Glatz Kremser/Bonelli dem BMJ vor? + Wann hat der dienstzugeteiliten OStA aus Innsbruck dem BMJ seinen Bericht zum Vorhabensbericht der WKStA übermittelt?+ Ab wann und wie lange prüfte der/die zuständige BMJ-Fachreferent/in die eingegangenen Berichte?+ Wie lange prüfte die BMJ-Abteilungsleiterin?+ Wie lange prüfte die BMJ-Sektionschefin?+ Wie lange lag der Akt im Kabinett des Bundesministerin?+ Seit wann liegt der Akt beim Weisungsrat?+ Wann wird der Weisungsrat seine Empfehlung abgeben?+ Wurde auf Ebene des BMJ bisher nur der Vorhabensbericht bzw. der Bericht des dienstzugeteilten OStA geprüft oder wurde hierzu der gesamte Ermittlunsakt vorgelegt?Das Ministerium antwortete darauf wie folgt:<br />Das Prozedere der Fachaufsicht ist so definiert, dass die Vorhabensberichte der Staatsanwaltschaften von der jeweils zuständigen Oberstaatsanwaltschaft fachlich geprüft werden. In weitere Folge übermittelt die Oberstaatsanwaltschaft den Bericht und das Ergebnis ihrer Prüfung an das Bundesministerium für Justiz. Dies geschah im konkreten Fall im März 2023.Die zuständige Sektion für Einzelstrafsachen prüft das Vorhaben ebenfalls auf Grundlage der Berichte und allfälliger Erledigungsentwürfe. Der Ermittlungs- oder Strafakt selbst liegt dem Bundesministerium für Justiz grundsätzlich nicht vor.Die Sektion prüft - wie gesetzlich vorgesehen - die Plausibilität einer Anklage auf Grundlage der Darstellung in der Anklageschrift. Hierbei nimmt die Fachaufsicht eine eigenständige Prüfung und rechtliche Beurteilung nach einem Mehraugenprinzip vor. Eine derartige Prüfung muss immer mit der gebotenen Sorgfalt erfolgen –selbstverständlich auch in Fällen, die öffentlich derart aufmerksam verfolgt werden.Im Anschluss ist in bestimmten Fällen der Weisungsrat (der unabhängige und an keine Weisungen gebundene Beirat für den ministeriellen Weisungsbereich) zu befassen, etwa wenn es sich um eine Strafsache gegen Oberste Organe der Vollziehung handelt. In diesen Fällen hat das Bundesministerium für Justiz die Berichte der (Ober-)Staatsanwaltschaften über deren beabsichtigtes Vorgehen sowie die vom Bundesministerium für Justiz vorgesehene Erledigung samt Begründung dem Weisungsrat zur Äußerung vorzulegen. Der Weisungsrat kann dieser Erledigung zustimmen oder anderslautende Empfehlungen abgeben.Im konkreten Fall ist derzeit der Weisungsrat mit dem Vorhaben befasst. Über den Inhaltund Zeithorizont einer laufenden Prüfung können wir – wie immer - keine Auskunft geben.