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Mietminderung aus Vermietersicht
Diese Möglichkeiten gibt es Es gibt verschiedene Gründe, die eine Mietminderung rechtfertigen können. **🤳 *Vereinbare HIER einen Termin mit deinen Urbyo Expert:innen!* ** Die erste Kategorie sind Mängel in der Wohnung wie defekte Heizung, Feuchtigkeit/Schimmelbildung und defekte Sanitäranlagen. Vermieter:innen sind grundsätzlich dafür verantwortlich, eine mängelfreie Wohnung zur Verfügung zu stellen. Anhaltende Ruhestörungen durch Nachbar:innen können ebenfalls eine Mietminderung rechtfertigen. Um die Miete wegen Mängeln zu mindern, müssen Mieter:innen diese Vernieter:innen schriftlich anzeigen und eine angemessene Frist zur Behebung setzen. Es gibt jedoch keine festgelegte Frist, innerhalb derer Mieter:innen die Mängel anzeigen müssen. Die Höhe der Mietminderung hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Es wird empfohlen, eine einvernehmliche Lösung zu finden und die Mietminderung schriftlich zu dokumentieren. Im Falle von Schimmelbildung liegt die Beweislast in der Regel bei den Mieter:innen. Es sei denn, der Schimmel ist auf Baumängel oder fehlerhafte Bausubstanz zurückzuführen. Bei Lärmbelästigung durch Nachbar:innen sind Vermieter:innen nicht direkt verantwortlich, aber Mieter:innen haben ein Recht auf angemessene Wohnqualität. Eine Mietminderung kann gerechtfertigt sein, wenn Vermieter:innen nicht angemessen auf Beschwerden reagieren oder keine Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu verbessern. Es ist wichtig, dass Vermieter:innen und Mieter:innen miteinander kommunizieren, die Mängel dokumentieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um die richtigen Schritte zu unternehmen und ihre rechtlichen Interessen zu schützen.