#521 Staatsanwält:innnen üben keinen leichten Beruf aus (Art. 116 & 152 StPO)

0 Views· 08/25/23
Auf dem Weg als Anwält:in
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Einvernahme, Verteidigen durch Schweigen, Unschuldsvermutung, Framing, Opferschutz, Begleitung durch Vertrauensperson Gregor Münch und Duri Bonin kommen fast direkt vom IN DUBIO PRO APERO. Nachdem sie die vergangene Nacht abgehandelt haben, kommen sie darauf zu sprechen, dass die Staatsanwält:innen keinen leichten Beruf haben sowie die taktisch kluge Atmosphäre in Einvernahmen. Schliesslich wenden sie sich Art. 152 StPO zu (Allgemeine Massnahmen zum Schutz von Opfern) und fragen sich, ob sich die Schutzmassnahmen vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung rechtfertigen, wie dem Framing-Effekt begegnet werden kann und wann die Begleitung durch eine Vertrauensperson sinnvoll erscheint. Sie sind sich sodann nicht ganz so sicher, ob die Übertragung der Einvernahme des Opfers in einen anderen Raum tatsächlich ein Opferschutz darstellt. Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Links zu diesem Podcast: Art. 152 StPO - Allgemeine Massnahmen zum Schutz von Opfern Anwaltskanzlei von Duri Bonin Anwaltskanzlei von Gregor Münch Titelbild bydanay Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement Schweizer Zivilgerichte - Ein architektonischer Streifzug durch die schweizerischen Zivilgerichte Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.

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