Die Woche #147 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

0 Views· 09/01/23

Willkommen zu Folge 147 unseres Podcasts! Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 147 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 1. September 2023. Und diese Themen haben wir heute für Sie: Wir sprachen mit Daniel Pytiak, dem neuen starken Mann bei der Dela Lebensversicherung in Deutschland, über die strategischen Pläne der Niederländer im umkämpften deutschen Markt. In den News der Woche kommt der Rechtswissenschaftler Hans-Peter Schwintowski zu dem Schluss, dass ein Provisionsverbot für Makler gegen Europarecht verstoßen würde. Beim BVK glaubt man weiterhin, dass man ein Provisionsverbot für Makler gar nicht verhindern müsse, weil es sowieso nicht kommen wird. Die Maklergenossenschaft Vema hat die bei Maklern beliebtesten Versicherer in den Bereichen D&O und Cyber ermittelt. Und der Mindestlohn in der Altenpflege soll kräftig steigen. Und für unser Schwerpunktthema für den Monat September, Vergütung, sprachen wir mit Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund darüber, wie es mit der Umsatz- und Gewinnsituation der Vermittlerbetriebe in Deutschland bestellt ist. Im Gespräch mit Daniel Pytiak Der niederländische Versicherer Dela ist 2018 in den deutschen Markt eingetreten. Seither hat sich der Maklerversicherer hierzulande als Spezialist für die Absicherung des Todesfallrisikos etabliert – und kommt darum auch mit lediglich zwei Produkten aus: Der Risikolebensversicherung und der Sterbegeldversicherung. Wie ist es Dela gelungen, im umkämpften Risikoleben-Markt Fuß zu fassen? Und droht dem Risikolebenmarkt im Zuge der Baufinanzierungskrise nun ebenfalls Ungemach? Das haben wir den neuen Chief Commercial Officer, Daniel Pytiak, gefragt – und zwar vor der Kamera in unserem neuen „Lass mal Reden“-TV-Studio. Hören Sie nun das ganze Gespräch auf der Tonspur. Die News der Woche Ein Provisionsverbot für Versicherungsmakler, die Versicherungsanlageprodukte vermitteln, verstößt gegen Europarecht und sei daher nichtig. Zu diesem eindeutigen Ergebnis kommt ein am Montag veröffentlichtes Gutachten des Rechtswissenschaftlers Hans-Peter Schwintowski von der Juristischen Fakultät der Berliner Humboldt-Universität. Das Gutachten hatte der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung in Auftrag gegeben. Der AfW wollte durch das Rechtsgutachten geklärt wissen, ob Teile der am 24. Mai vorgestellten EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, kurz RIS) gegen europäisches Recht verstoßen. Konkret sieht der aktuelle Entwurf zur RIS eine Änderung von Artikel 30 Absatz 5b der Versicherungsvertriebsrichtlinie vor – und diese Änderung hätte es in sich. Denn laut AfW würde daraus ein Provisionsverbot für alle Versicherungsmaklerinnen und -makler folgen, wenn sie Versicherungsanlageprodukte, wie etwa fondsgebundene Rentenversicherungen, vermitteln. In seinem Gutachten kommt Rechtswissenschaftler Schwintowski nun zu dem Schluss, dass Makler im Falle eines Provisionsverbots im Wettbewerb gegenüber gebundenen Vertretern „massiv benachteiligt und diskriminiert“ würden. Makler seien gegenüber gebundenen Vertretern „praktisch nicht mehr wettbewerbsfähig“, wie es im Gutachten heißt. Dies verstoße gegen europäisches Recht. Weiter erklärt Schwintowski, dass Makler „als wesentlicher Treiber eines Wettbewerbs um die besten Produkte wegfallen“. Es gäbe dann nur noch die gebundenen Vertreter, „die ihrerseits diesen Wettbewerb gegenseitig nicht realisieren können, da sie an einen bestimmten Anbieter gebunden sind“. Verbraucher würden folglich ausgerechnet diejenigen Vermittler verlieren, die Zitat: „im Interesse der Kunden für einen umfassenden Marktüberblick und einen Vergleich der Produkte so sorgen, dass die jeweils qualitativ besten Produkte den Kunden empfohlen werden“. Die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs um Versicherungsanlageprodukte sei daher im Interesse der Kunden nur dann gewährleistet, „wenn Makler bei ihrer Honorierung gegenüber geb

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