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Wie die Nachfolge NICHT zum Streit führt, nur weil der Franchisegeber mitredet.
Mit der heutigen Podcast-Episode schließe ich unsere kleine Serie zum Thema Nachfolge im Franchising ab. Zuvor sprach ich im Podcast mit Alexander Mehnert über die Nachfolge von Franchisgebern und die Nachfolge von Franchisenehmern. An die Episode zur Franchisenehmer-Nachfolge knüpfen wir nun mit Rechtsanwalt Andreas Frings an: So manchem Konflikt kann schon bei Vertragsabschluss vorgebeugt werden. Wenn man weiß, was am Anfang zu regeln ist, um am Ende in Frieden auseinander zu gehen. Andreas Frings erzählt mir in dieser Episode, wie er einen Franchisevertrag im Hinblick auf eine mögliche Nachfolge gestalten würde. Außerdem sprechen wir über die Machtverhältnisse zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer im Nachfolgeprozess: Wird der Franchisegeber gegenüber eines abgebenden Franchisenehmers aufgrund seines “Quasi-Vetorechts” zu mächtig bei der Auswahl eines Franchisenehmer-Nachfolgers? Muss der abgebenden Franchisenehmer den Nachfolger akzeptieren, den der Franchisegeber ihm zugesteht? Macht ein Vorkaufsrecht für den Franchisegeber Sinn? Egal, ob der Franchisenehmer während oder am Ende der Vertragslaufzeit ausscheiden möchte, in beiden Fällen braucht es die Zustimmung des Franchisegebers. Es dürfte klar sein, dass ein laufender Vertrag nicht ohne Zustimmung einfach an einen Dritten weitergegeben werden kann. Wichtig ist: Ein neuer Franchisenehmer schließt immer einen NEU aufgesetzten Vertrag ab und übernimmt KEINEN bestehenden Vertrag. Hört rein!