Carbon Border Adjustment Mechanism // Drittstaaten-Subventionen // Transparenzpflichten für ausländische Vereinigungen

0 Views· 06/14/23
Frisch serviert - der Steuerpodcast
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Zu allen in dieser Episode vorgestellten Themen sind zeitnahe Fristen relevant. Mit Blick auf das an die Zolltarifierung geknüpfte CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM), das ein wesentliches Instrument der Fit for 55 Strategie der EU ist und sog. Carbon leakage verhindern soll, beginnt ab dem 1. Oktober 2023 der erste Berichtszeitraum zu der ab 2026 zu erhebenden CO2-Abgabe. Die EU-Verordnung über drittstaatliche Subventionen, die den Binnenmarkt verzerren, findet ab dem 12. Juli 2023 Anwendung, sodass auch Subventionen von Drittstaaten, die Unternehmen gewährt werden, die eine wirtschaftliche Tätigkeit im EU-Binnenmarkt ausüben, der Kontrolle der Kommission unterliegen und auch in diesen Fällen Rückforderungen drohen können. Die durch das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II zur Erfassung sog. Bestandsfälle eingeführte Übergangsfrist bzgl. der Meldepflicht an das Transparenzregister für ausländische Vereinigungen, die entweder direkt inländischen Grundbesitz halten oder in bestimmten Fällen an Gesellschaften mit inländischem Grundbesitz beteiligt sind, läuft bereits zum 30. Juni 2023 aus.

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