Keine erweiterte DNA-Auswertung im Fall «Ana Paula»

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Regionaljournal Basel Baselland
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Seit dem 1. August ist das revidierte DNA-Profil-Gesetz in Kraft. Damit können Strafverfolgungsbehörden nun die DNA-Phänotypisierung nutzen. Beim Tötungsdelikt an der Prostituierten Ana Paula komme diese neue Methode aber nicht zum Einsatz, so die Baselbieter Staatsanwaltschaft.  Ausserdem:  * Stabile Arbeitslosenquoten in den beiden Basel  * BVB-Personal macht am Abend keine Ablösungen mehr an der Haltestelle Dreirosenbrücke

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