LkSG für den Mittelstand_ Die Sorgfaltspflichten als KMU effizient umsetzen

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird ab dem 1. Januar 2024 auf Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte ausgeweitet. Das verunsichert, denn selbst in vielen größeren Unternehmen ist die Erfüllung der Anforderungen mit erheblichem Aufwand verbunden – wie sollen KMU dem gerecht werden?
Dazu hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Handreichung veröffentlicht, die die Expert:innen von KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Webcast genauer unter die Lupe nehmen. Anhand von Praxisbeispielen erfahren Sie zudem, wie Sie das LkSG auch als KMU effizient umsetzen können.

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