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Volle Punktzahl auf dem Rentenkonto – Teil zwei (#138)
Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen – wie das die Höhe Deiner Rente beeinflusst und was die Kontenklärung damit zu tun hat. Das Wichtigste für Dich zusammengefasst: Wusstest Du, dass wir Dir all unserer fundiert recherchierten Inhalte kostenfrei zur Verfügung stellen? Wir, das ist Finanztip. Als Teil der Finanztip Stiftung setzen wir uns deutschlandweit für finanzielle Bildung ein. Das machen wir über unsere Online-Texte auf finanztip.de über unseren wöchentlich erscheinenden Newsletter. Wir bringen mit Finanztip Schule Finanzwissen in die Klassenzimmer und versorgen Dich mit allem Spannenden und Wissenswerten rund um Geldthemen über YouTube, TikTok und natürlich über unsere Podcasts. Unterstütz uns dabei doch gern. Wie genau das geht, liest Du hier! Aus Versehen schon bei Teil des Interviews mit Rentenexpertin Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung gelandet ohne Teil eins gehört zu haben? Kein Problem: Hier findest Du die Folge und Shownotes vom ersten Teil. Spätestens mit Anfang 40 zur Kontenklärung Blickst Du ein relativ gradliniges Leben – Schule, Ausbildung, Job – dann reicht’s, wenn Du Dich mit Anfang 40 bei der Rentenkasse blicken lässt zur Kontenklärung. Hast Du hingegen ein bewegtes Leben – länger studiert, vielleicht auch im Ausland, eine Umschulung hier, Teilzeitarbeit da, wieder zurück in Vollzeit oder bist häufig umgezogen –, dann schau gern schon früher vorbei. Das brauchst Du für die Kontenklärung Hast Du einen Termin für die Kontenklärung gemacht, heißt es Unterlagen durchstöbern und Nachweise zusammensuchen. Du brauchst unter anderem: Abschlusszeugnis Schule Abschlusszeugnis Ausbildung Immatrikulations-, Exmatrikulationsbescheinigung sowie Abschlusszeugnis Studium Geburtsurkunde des Kindes Und einiges mehr. Was genau die Rentenversicherung von Dir braucht, sagt sie Dir im eigentlichen Termin. Je nach dem, ob Du vor Ort bist, die Kontenklärung telefonisch machst oder online, kannst Du die Unterlagen entweder direkt mitnehmen, per Post nachschicken oder online hochladen und elektronisch zusenden. Auch Umschulungen berücksichtigt die Rentenkasse – Weiterbildungen hingegen nicht. Hast Du ein Semester im Ausland studiert, kannst Du Dir das auch anrechnen lassen. Voraussetzung: Deine Ausbildung hat mindestens 20 Wochenstunden umfasst. Und Du musst das Auslandssemester nachweisen können. Wenn Dir wichtige Nachweise fehlen Nach sieben Umzügen oder 30 Jahren Erwerbsleben findet man nicht immer sofort den ein oder anderen Nachweis. Sollte etwa Dein Abizeugnis abhandengekommen sein, kannst Du immer noch Deine ehemalige Oberschule kontaktieren. Sie muss Zeugnisse nämlich 50 Jahre aufbewahren. Sollte es Deine Schule nicht mehr geben, versuch e